Alle Untersuchungen in der Schwangerschaft und im Wochenbett werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

In den ersten zehn Tagen nach der Geburt kann ich Sie täglich besuchen, dann werden die Abstände etwas größer und wir haben noch weitere 16 Termine bis zur achten Woche nach der Geburt. Sie können mich allerdings dann noch bis zum neunten Monat kontaktieren, z. B. bei Stillschwierigkeiten oder Fragen zur Beikosternährung.

Wenn ich Sie als Beleghebamme betreue, wird auch die Geburt von der Krankenkasse übernommen.

Auch die meisten privaten Krankenkassen übernehmen Hebammenbetreuung, aber fragen Sie vorher bei Ihrer Kasse nach, was diese im Einzelnen übernimmt.

Für meine Rufbereitschaft, drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und bis zwei Wochen danach, fällt für Sie eine Rufbereitschaftspauschale an, welche nicht von allen Krankenkassen übernommen wird. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.